Ein Künstlersozialfonds beim Kunstfonds e. V. war nicht bekannt
Berlin: (hib/WOL) Die Existenz eines "Künstlersozialfonds" im Bereich des Kunstfonds e.V. ist weder der Bundesregierung noch der Stiftung Kunstfonds bekannt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/7729) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/7517). Deshalb gebe es auch keine Erkenntnis über die Herkunft und die Verwendung des Künstlersozialfonds. Das Parlament sei an der Ausarbeitung der Satzung für die Stiftung Kunstfonds nicht beteiligt gewesen; die Regierung, vertreten durch den Staatsminister für Kunst und Medien, nur in beratender Form.
Zum Stiftungskapital des Kunstfonds in Höhe von 2,6 Millionen wird dargelegt, 1,8 Millionen sei von der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST aufgebracht worden, weitere 0,8 Millionen DM vom Kunstfonds e.V. Zur Frage, warum die Bundesregierung nicht Mitglied des Stiftungsrats sei, wird erläutert, der Bund sei nicht Stifter der Stiftung, somit bestehe auch keine Notwendigkeit, Mitglied des Stiftungsrates zu sein. Im Hinblick auf das Prüfrecht des Bundesrechnungshofes (BRH) wird darauf verwiesen, dass der BRH die Möglichkeit hat, seinen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages auch ohne satzungsmäßige Verankerung ungehindert zu erstellen.