"Offenhaltung des Bergwerkes Konrad während der Überprüfung gerechtfertigt"
Berlin: (hib/WOL) Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, Anlagen für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen einzurichten. Die Entscheidung über den Standort der "Ein-Endlager-Zielsetzung" soll auf der Grundlage eines transparenten, nachvollziehbaren Auswahlverfahrens getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Offenhaltung des Bergwerkes Konrad während der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses gerechtfertigt, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9740) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/9281). Danach sei der mit Bescheid vom 22. Mai 2002 erfolgte Abschluss des Planfeststellungsverfahrens Konrad mit der gleichzeitigen Rücknahme des Antrages auf dessen sofortige Vollziehbarkeit ein Bestandteil der Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen vom Juni 2000. Es bedürfe zudem neben dem Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Erlaubnis noch einer Vielzahl von Zustimmungsentscheidungen anderer Behörden, heißt es in der Antwort. Die Rücknahme des Antrags auf sofortige Vollziehbarkeit durch den Antragsteller setze damit die Festlegung in der Vereinbarung zwischen Bund und Energieversorgungsunternehmen um. Die Bundesregierung verfolge die "Ein-Endlager-Zielsetzung", weil für die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle deutscher Herkunft ein Endlager ausreiche.