Umweltskandale durch EDV-gestützte Überwachung effektiver bekämpfen
Berlin: (hib/WOL) Im Zusammenhang mit der Verseuchung landwirtschaftlicher Flächen durch hochgiftige Chemikalien im bayrischen Landkreis Ansbach hat die Umweltministerkonferenz aus Bund und Ländern das Bundesumweltministerium gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob und inwieweit die abfallrechtliche Überwachung durch Einführung einer EDV-gestützten Nachweisführung vereinfacht und im Vollzug effektiver gestaltet werden kann. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9781) auf eine Kleine Anfrage der FDP zu Konsequenzen aus dem "Umweltskandal Neuendettelsau" ( 14/9621). Vor allem eine schnelle und zeitnahe Auswertung der Nachweisdaten sei für den Umweltschutz von maßgeblicher Bedeutung. Dafür bietet laut Regierung die am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Novelle zur Nachweisverordnung bereits eine behördliche Möglichkeit für die probeweise Einführung EDV-gestützter Nachweissysteme. Entsprechende Versuche in einzelnen Ländern seien bereits angelaufen.
Laut Antwort ist die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung, dass die Regelungen zur Überwachung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der untergesetzlichen Bestimmungen eine wirksame Grundlage bilden, illegale Abfallentsorgung zu unterbinden. Das Regelwerk sehe in Verbindung mit der Nachweisverordnung eine strenge behördliche Vorab-Kontrolle der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung und des endgültigen Verbleibs besonders überwachungsbedürftiger Abfälle vor. Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger seien ausdrücklich einbezogen. Im konkreten Fall setze aber die Bewertung und Feststellung eines Handlungsbedarfs auf Bundesebene zunächst die lückenlose Aufklärung des Sachverhalts durch die zuständigen Vollzugsbehörden vor Ort und das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen voraus.