FDP: Situation und Zukunft des Zivildienstes klären
Berlin: (hib/BES) Die aktuelle Situation und die Zukunft des Zivildienstes sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/502) der FDP-Fraktion. Vor dem Hintergrund der in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Überprüfung der Wehrpflicht in dieser Legislaturperiode und Äußerungen der Koalitionsfraktionen sowie der für den Zivildienst zuständigen Bundesfamilienministerin zur Zukunft der Wehrpflicht gehen die Liberalen mittelfristig von einer Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht aus. Dies würde wiederum automatisch das Ende des Zivildienstes bedeuten, so die Fragesteller. Nach Angaben der Fraktion zieht sich die Regierung zudem immer weiter aus der Finanzierung des Zivildienstes zurück. Dies führe zur Verunsicherung bei den betroffenen Zivildienstleistenden und den Trägern. In diesem Zusammenhang wollen die Abgeordneten wissen, wie hoch die Regierung den jährlichen Bedarf an Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden in den Jahren 2004 bzw. 2006 einschätzt und wie sich die Kontingente im Zivildienst in diesem Zeitraum entwickeln werden. Darüber hinaus interessiert sie, welche konkreten Probleme für die Träger der Zivildienststellen durch die Einsparungen im Haushalt 2003 der Bundesregierung bekannt sind und ob die Regierung plant, im Falle weiterer Einsparungen im Haushalt des Familienministeriums die Kürzungen auf den Zivildiensthaushalt umzulegen. Auch soll die Regierung sagen, inwieweit sich die Einsparungen im Haushalt 2003 auf die Situations von Pflege- und Betreuungsbedürftigen auswirken werden und welche Konsequenzen für die Situation von Betroffenen im Falle zusätzlicher Einsparungen im Haushalt 2004 zu erwarten sind. Die Fraktion fragt auch, ob es zutrifft, dass das zuständige Bundesfamilienministerium schon vor längerer Zeit ein Gutachten zur Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes in Auftrag gegeben hat und wann dieses gegebenfalls der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Außerdem erkundigen sich die Parlamentarier nach alternativen Konzepten der Regierung zur Kompensation der von Zivildienstleistenden erbrachten Leistungen für den Fall einer weiteren Absenkung der Zahl von Zivildienststellen bzw. für den Fall einer Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes. Schließlich will die Fraktion erfahren, mit welcher Begründung das Petitionsrecht der Zivildienstleistenden eingeschränkt wird.