Union: Über Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes berichten
Berlin: (hib/POT) Nach den Folgen und Auswirkungen der behördlichen Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie der Gentechnik im Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/505). Mit dem zum 1. November 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit (Neuorganisationsgesetz) sei das bisherige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin aufgelöst und an seiner Stelle das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung und -kommunikation (BfR) neu gegründet worden. Die Regierung soll sagen, wie das Verhältnis des BVL sowie des BfR zum Bundesministerium für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung (BMVEL) ausgestaltet ist. Insbesondere interessiert die Abgeordneten, welche Berichts- und Meldepflichten es untereinander und gegenüber dem BMVEL gibt und welche Einflussmöglichkeiten das Ministerium nach dem Neuorganisationsgesetz auf die Managementtätigkeit des BVL und auf die Kommunikationstätigkeit des BfR hat. Die Regierung soll darlegen, welche Befugnisse das BVL gegenüber den Ländern hat, um seine koordinierenden Maßnahmen und Vorschläge umzusetzen und wie es eine einheitliche Informationstätigkeit in den Ländern sicherstellt. Ferner erkundigt sich die Union danach, welche Pflichten die Länder gegenüber dem BVL in Bezug auf einheitliche Informationstätigkeit und einheitliches Vorgehen in der Futter- und Lebensmitteluntersuchung und -bewertung haben und wo diese geregelt sind. Des Weiteren soll die Regierung darüber informieren, aus welchen Gründen durch einen Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 die federführende Zuständigkeit und somit die Rechts- und Fachaufsicht für die gesamte Gentechnik dem BMVEL übertragen wurde und in welcher Form und in welcher Höhe sich die Zuständigkeit für die Gentechnik im Haushalt des BMVEL niederschlägt.