CDU/CSU interessiert sich für offene Fragen bei der EU-Osterweiterung
Berlin: (hib/POT) Nach Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) beruht die Union auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/701) danach, welche eigenen Bemühungen die Regierung unternommen hat, um die Einhaltung der im Artikel 6 EUV genannten Grundsätze im Hinblick auf die Beitrittskandidaten im Rahmen der Entscheidungsfindung im Vorfeld des Europäischen Rates in Kopenhagen vom 12./13. Dezember 2002 zu überprüfen. Insbesondere soll die Regierung sagen, ob sie der These zustimmt, dass die Nichtaufhebung der Vertreibungsdekrete einer politischen Haltung Ausdruck gibt, die nicht mit Artikel 6 EUV vereinbar ist und sich gegen das Miteinander verschiedener Nationalitäten richtet, indem sie den davon Betroffenen unter anderem die Loyalität zum Staat und die Gemeinschaftsfähigkeit absprechen. Des Weiteren interessiert die Union, wie die Regierung die fortdauernde Geltung des als "Straffreistellungsgesetzes" bezeichneten Gesetzes Nr. 115 aus dem Jahre 1946 in der Tschechischen Republik vor dem Hintergrund des in Artikel 6 EUV normierten Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit bewertet. Die Regierung soll zudem ihre Erkenntnisse über in der Tschechischen Republik zur Zeit noch in der rechtlichen Prüfung der Justiz befindliche Verfahren gemäß der Restitutionsgesetzgebung darlegen. Außerdem soll die Regierung unter anderem darüber Auskunft geben, gegenüber welchen Staaten sie das "Vertreibungsunrecht" im Rahmen der Konsultationen im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union thematisiert hat und welche aus der Vertreibung ungelösten Fragen die Regierung dabei angesprochen hat.