Regierung räumt Probleme bei der Grundsicherung im Alter ein
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesregierung ist nach eigener Aussage bekannt, dass Probleme der Träger der "bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" bestehen. Diese beträfen die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen, vor allem zur Sozialhilfe und zum Wohngeld, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 15/867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/774). Das zum Jahresanfang in Kraft getretene Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sieht für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen über 18 Jahre eine eigenständige soziale Leistung vor, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Die Schwierigkeiten liegen aus Sicht der Regierung an den noch nicht eingespielten Verfahrensabläufen, die zu vermeidbaren Mehrfacherhebungen und Bescheiden führten. Darüber hinaus seien die Grundsicherungsämter in den ersten Wochen mit vielen Anfragen und Anträgen konfrontiert worden. Die rasche Bewältigung dieser "typischen Anlaufprobleme" sei derzeit vordringlich Aufgabe der Kreise oder kreisfreien Städte als Träger der Grundsicherung, heißt es weiter.