Keine Beamtenbesoldung "nach Kassenlage der Länder"
Berlin: (hib/WOL) Abgelehnt haben SPD und Bündnisgrüne am 2. Juli im Innenausschuss Wünsche der Bundesländer nach weiteren Öffnungsklauseln bei der Beamtenbesoldung. Nach Ansicht der Koalition soll die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamten mit einer dreimonatigen Zeitverschiebung als Kompensationsanteil ausreichen. Über diese Zeitverschiebung und die Aufnahme einer flexiblen Gestaltung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch die Länder soll es keine weiteren Öffnungsklauseln im veränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung geben. Eine von den Ländern ins Gespräch gebrachte zusätzliche dreimonatige Zeitverschiebung wurde von der Koalition abgelehnt. Es dürfe bei den Beamten nicht zu einer "Besoldung nach Kassenlage der Länder" kommen, hieß es. In der Tarifgestaltung des öffentlichen Dienstes seien weder sonderliche Privilegien noch Sonderopfer der Beamten beabsichtigt. Die SPD machte dabei auch deutlich, eine Flexibilität in Sachen Urlaubs- und Weihnachtsgeld könne nicht einseitig für die Länder, sondern werde auch für den Bund gelten. Als ärgerlich bezeichnete die SPD Änderungsanträge der Union, die sich gegen eine einmalige dreimonatige Zeitverschiebung als Kompensation gewandt hatte. Die Fraktion der CDU/CSU wolle mit diesem Änderungsantrag die Beamtenschaft "täuschen", denn es sei deutlich, dass der Bundesrat mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder nicht auf die Kompensation durch die Zeitverschiebung verzichten werde.
Die CDU/CSU hatte argumentiert, mit der Öffnungsklausel bei der Gestaltung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, hätten die Länder bereits die Möglichkeit einer flexiblen Beamtenbesoldung erreicht. Mit der Kompensation durch die dreimonatige Verschiebung gebe es eine Gerechtigkeitslücke im öffentlichen Dienst zum Nachteil der Beamten. Kernproblem bei der Anpassung seien im Übrigen nicht ein Zuviel beim Verdienst, sondern zu viele Aufgaben und zu viele Stellen zur Bearbeitung. Man stimme deshalb dem FDP-Antrag, eine Anhörung im Interesse einer zukunftsorientierten Aufgabendefinition zu veranstalten, grundsätzlich zu. Angesichts der Tatsache, dass die Länder den größten Anteil von Beamten zu verwalten hätten, appellierte die Unionsfraktion an die Länder, die Anregung des Beamtenbundes hinsichtlich einer Neuorientierung zu berücksichtigen.
Bündnis 90/Die Grünen erinnerten an das Bandbreitenmodell der 14. Legislaturperiode, das seinerzeit von Union und Ländern einhellig abgelehnt worden sei, während nun alle Länder für eine Öffnungsklausel plädierten. Auch habe man sich in der Besoldungsfrage von vornherein nicht für eine zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung ausgesprochen, sondern für eine inhalts- und wirkungsgleiche Lösung, wie sie jetzt mit der Verschiebung möglich sei. Für die FDP-Initiative einer öffentlichen Anhörung sei man grundsätzlich offen. Diese könne aber unabhängig von der anstehenden Regelung erst nach der Sommerpause erfolgen. Die FDP hatte eine mangelnde Seriosität bei der jetzigen Gesetzesvorlage kritisiert. So seien Änderungsanträge der Koalition zum Regierungsentwurf noch in den Abendstunden vor der Sitzung eingegangen. Die angeregte Anhörung sei ebenfalls im Sinne der Seriosität des Themas.
Der Gesetzentwurf einschließlich der Änderungsanträge der Koalition wurde mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP wurden abgewiesen.