Liberale: Bahnreform nicht wieder zurückdrehen
Berlin: (hib/RAB) Im Rahmen ihrer Eigentümerfunktion gegenüber der Deutschen Bahn AG (DB AG) soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die organisatorische Entwicklung des Konzerns innerhalb der Ziele und Strukturen verbleibt, die durch die Bahnreform vorgegeben sind. Dafür spricht sich die FDP in einem Antrag ( 15/1591) aus. In diesem Sinne müsse der im Konzept der Bahnreform nicht vorgesehene Unternehmensbereich "Personenverkehr" aufgelöst werden. Gleiches gilt für die "DB Personenverkehr GmbH". Auch solle die DB AG die strikte Trennung zwischen öffentlich mitfinanziertem Nahverkehr und eigenwirtschaftlichem Fernverkehr bei der Angabe von Unternehmenskennzahlen wie Verkehrsleistungen, Umsatzentwicklung oder Aufwandsentschädigung beachten.
Die Liberalen schreiben in ihrem Antrag, seit Anfang 2000 sei die zweite Stufe der Bahnreform faktisch wieder aufgehoben worden, wenn die Führungsgesellschaften auch formal weiterbestehen. Insgesamt gehöre es nicht zu den unternehmerischen Freiheiten der DB AG, wesentliche Strukturentscheidungen der Bahnreform und der ausführenden Gesetze zu unterlaufen.