Über die Antragslage bei der Altschuldenentlastung informieren
Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage ( 15/1754) nach der Antragslage bei der Altschuldenentlastung. Für das laufende Haushaltsjahr seien Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300 Millionen Euro vorgesehen. Den Angaben der Union zufolge gibt es in der Wohnungswirtschaft jedoch Befürchtungen, dass das noch freie Bewilligungsvolumen nicht ausreicht, um allen berechtigten Ansprüchen nachkommen zu können. Die Regierung soll daher sagen, wie viel Prozent der für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel bereits gebunden sind und wie viel Mittel zusätzlich bereitgestellt werden müssten, um alle berechtigten Anträge bedienen zu können. Für das nächste Haushaltsjahr ist laut CDU/CSU ein Haushaltsvermerk im Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bei der sozialen Wohnraumförderung vorgesehen, der einen Einsatz des Verpflichtungsrahmens für das Förderprogramm 2004 auch für die Altschuldenhilfe ermöglichen soll. Problematisch sei neben dem eventuell unzureichenden Verpflichtungsrahmen auch die bei der sozialen Wohnraumförderung übliche Länderbeteiligung an der Finanzierung. Vor diesem Hintergrund will die Fraktion wissen, ob die Regierung beabsichtigt, bei Anwendung des vorgeschlagenen Haushaltsvermerks die betroffenen Länder unmittelbar in die Finanzierung der Altschuldenhilfe einzubeziehen und wie sie mit der diesbezüglich ablehnenden Haltung der Länder umgehen will.