Kritik an Ausbaugesetzen für Fernstraßen und Schienenwege zurückgewiesen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung teilt die in einer Stellungnahme des Bundesrates zu dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes ( 15/1657) formulierten Einwände nicht. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, die sie in einer Unterrichtung ( 15/1803) vorgelegt hat. Mit der geplanten Novellierung soll der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen an die neuen Planungsgrundlagen durch den Bundesverkehrswegeplan 2003 angepasst werden. In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung unter anderem die Kritik des Bundesrates zurück, dass der für den Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Finanzrahmen zu gering bemessen sei, um einen bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen. Diese Feststellung lasse außer Acht, dass für die Qualität und den Sinn eines Bundesverkehrswegeplans die Solidität seines Finanzrahmens entscheidend ist. Mit der Verstetigung des seit dem Jahr 2001 erreichten hohen Investitionsniveaus liege dem Bundesverkehrswegeplan 2003 ein solider und realistischer Finanzrahmen zugrunde. Zurückgewiesen wird von der Regierung auch der Vorwurf der Länderkammer, die Regierung wolle mit den zu erwartenden Einnahmen aus der Lkw-Maut Kürzungen im Bundesfernstraßenhaushalt ausgleichen. Laut Antwort wird der im Vermittlungsverfahren erzielten Einigung der Zweckbindung der Lkw-Mauteinnahmen im Haushaltsentwurf 2004 "uneingeschränkt" Rechnung getragen. Das dem Bund zustehende Aufkommen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro würde ausschließlich für Verkehrsinvestitionen (2,1 Milliarden Euro) sowie für Ausgaben für den Betrieb, die Überwachung und Kontrolle des Mautsystems (0,7 Milliarden Euro) verwendet.
Ebenfalls zurückgewiesen hat die Bundesregierung in einer weiteren Unterrichtung ( 15/1804), die Kritik der Länderkammer an dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ( 15/1656). Mit dem Entwurf soll der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege an die neuen Planungsgrundlagen durch den Bundesverkehrswegeplan 2003 angepasst werden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme Bedenken gegen einzelne Vorhaben des Bedarfsplans angemeldet.