Statistikanforderungen im Eisen- und Stahlsektor deutlich reduzieren
Berlin: (hib/VOM) Mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige ( 15/1849) will die Bundesregierung die nationalen und europäischen Statistikanforderungen umsetzen und dadurch die berichtspflichtigen Unternehmen entlasten. Der Entwurf steht im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 23. Juli des vergangenen Jahres. Damit sei der Bedarf der EU an statistischen Informationen über die Eisen- und Stahlwirtschaft deutlich verringert worden. Gleichzeitig habe man die nationalen Datenanforderungen in diesem Bereich kritisch geprüft. Das Ergebnis sei, dass im Eisen- und Stahlsektor auf etwa 65 Prozent der statistischen Erhebungen verzichtet werden könne. Ferner habe die Prüfung des Datenbedarfs der Nichteisenmetallwirtschaft ergeben, dass auf die fachstatistischen Erhebungen in diesem Bereich völlig verzichtet werden könne, weil die früheren rohstoffstrategischen Erwägungen und Gründe nicht mehr vorlägen. Während bisher die Erhebungen direkt von der EU-Kommission vorgenommen worden seien, sollen künftig die nationalen statistischen Ämter dafür zuständig sein. Wie bisher sollen die Erhebungen als zentrale Bundesstatistik vom Statistischen Bundesamt erstellt werden. Die Regierung beziffert die Einsparungen beim Statistischen Bundesamt aufgrund des Gesetzes auf 274 600 Euro. Zusätzlich würden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle rund 153 000 Euro eingespart. Vorgesehen ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2004 in Kraft und am 30. Juni 2010 außer Kraft tritt.