Investitionen in Bosnien-Herzegowina, Mosambik und Marokko schützen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu den Investitionsschutz- und förderungsabkommen mit Mosambik ( 15/1845), Marokko ( 15/1846) und Bosnien-Herzegowina ( 15/1847) vorgelegt. Die Abkommen dienen dazu, die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zu stärken und Direktinvestitionen völkerrechtlich abzusichern, vor allem durch den freien Transfer von Kapital und Erträgen. Darüber hinaus wurden Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht im Falle von Enteignungen sowie Rechtsweggarantie und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart.