Im Bundeshaus notiert: Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ( 15/1848) vorgelegt. Der Entwurf ist wortgleich mit einem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliegenden Gesetzentwurf ( 15/1686). Ziel der Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist es, die Abgrenzung der Zuständigkeiten beider Senate des Gerichts klarzustellen.