Einfluss des Bundestages auf die EU-Entscheidungsprozesse erläutern
Berlin: (hib/RAB) Der Einfluss des Bundestages sowie des Bundesrates auf die Entscheidungsprozesse der Europäischen Union interessiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/1815). Im Einzelnen geht es darum, inwiefern die Regierung Stellungnahmen der beiden Häuser bei ihren Verhandlungen im Ministerrat berücksichtigt und sie entsprechende Veränderungen durchsetzen konnte. Auch wollen die Abgeordneten wissen, wie oft die Regierung von einer Stellungnahme der beiden Legislativkammern abgewichen ist und ob die Bundesregierung glaubt, dass die Beteilung des Bundestages und des Bundesrates die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene blockiert oder verzögert. Die Parlamentarier schreiben, die Bundesregierung sei nach Artikel 23 des Grundgesetzes verpflichtet, dem Bundestag Gelegenheit zu geben, zur Mitwirkung an Rechtssetzungsakten der EU eine Stellungnahme abzugeben. Für die CDU/CSU ist die Beteiligung ein wichtiges Element, um den mit der fortschreitenden europäischen Integration verbundenen Kompetenzverlust an die EU abzumildern. Innerstaatlich führe dieser Kompetenzverlust zu einer Verschiebung der Zuständigkeiten zu Gunsten der Regierung, die im Ministerrat an der europäischen Rechtsetzung mitwirke. Da der Bundestag als einziges Bundesorgan direkt vom Volk gewählt ist, könne seine Beteilung an den Entscheidungsprozessen die Akzeptanz der gemeinschaftlichen Rechtsakte erhöhen und die Bereitschaft zu deren Umsetzung stärken.