Trotz Fristüberschreitung Solarkollektoranlage bezuschussen
Berlin: (hib/MIK) Für die Verlängerung des Bewilligungszeitraums zur finanziellen Förderung einer Solarkollektoranlage hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen.
Die Petenten legen dar, dass sie zusammen mit elf Parteien mehrere Doppelhäuser gekauft hätten, die ökologisch saniert werden sollten. Dabei sei die Frist für die Bezuschussung der vorgesehenen Sonnenkollektoren um zwei Monate überschritten worden. Aus ihrer Sicht sei die Einhaltung der Frist unmöglich gewesen: Zum einen sei wegen der zuvor vertraglich festgelegten einheitlichen Gestaltung der Außenfassaden eine sehr schwierige Abstimmung zwischen den einzelnen Parteien notwendig gewesen, zum anderen sei der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Fristtermin "im Bau-Chaos" verloren gegangen. Einer Verlängerung der Frist im Nachhinein habe die BAFA nicht zugestimmt. Die Petenten bitten darum, die Fördermittel doch noch zu bekommen, da sie sich sonst die Solarkollektoranlage nicht leisten könnten.
Das nun zuständige Bundesumweltministerium führte wie zuvor schon das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bei der parlamentarischen Prüfung aus, dass die Entscheidung des BAFA nicht zu beanstanden sei. Der Zuwendungsbescheid vom 28. Juni 2000 sei unwirksam geworden, da die Solaranlage bis zum Ende der Frist am 4. April 2001 nicht errichtet und in Betrieb genommen wurde. Damit sei die Rechtsgrundlage für die Auszahlung des Zuschusses entfallen. Eine Ausnahmeregelung käme nur unter besonderen Umständen in Betracht: Dazu gehöre unter anderem die Nichteinhaltung der Frist wegen eines vom Antragsteller nicht vorherzusehenden und nicht zu vertretenden Umstandes. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Außerdem sei die strikte Einhaltung des Bewilligungszeitraums hinsichtlich der Länge von neun Monaten durchaus vertretbar.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses hielten jedoch übereinstimmend eine Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall für vertretbar. Sie wiesen darauf hin, dass die Petenten gemeinsam mit anderen Familien ein größeres ökologisches Bauprojekt durchführen wollen, was aus Umweltschutzgesichtspunkten sehr zu begrüßen sei. Im Übrigen sei wegen der Besonderheiten des Falles nicht davon auszugehen, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wird, so der Ausschuss.