Auskunft über Vergabepraxis der Bundesanstalt für Arbeit verlangt
Berlin: (hib/VOM) Die Vergabepraxis der Bundesanstalt für Arbeit (BA) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2281). Im Mittelpunkt steht dabei der zwischen der BA und der WMP Beratung GmbH geschlossene Vertrag über ein Projekt zur Beratung der BA und zur Unterstützung ihrer Interessen im Bereich der Kommunikation und der politischen Lobbyarbeit. Die äußeren Umstände dieses Vertrages, so die Union, hätten seit November Defizite in der Kontrolle des wirtschaftlichen Umgangs mit Beitragsmitteln sowie der Haushaltsregeln in der BA offenbart. Kritisiert wird auch die Ausübung der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA).
Die Abgeordneten wollen wissen, wie Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und die Regierung den Bericht des Bundesrechnungshofes zur Vergabepraxis der BA im Fall WMP beurteilen und welche Konsequenzen sie aus diesem Bericht ziehen. Gefragt wird auch, aus welchen Gründen das Ministerium auf eine Kontrolle des Vertragsabschlusses mit der WMP verzichtet hat, warum nicht bereits früher das Vergabeverfahren und die Auftragsgestaltung überprüft worden sind und wie das BMWA derzeit die Mittelvergabe der BA kontrolliert. Die Regierung soll sagen, ob sie Änderungen im Hinblick auf die Beteiligung und Aufsicht durch den Verwaltungsrat der BA für erforderlich hält.
Weitere Fragen beziehen sich auf die Auftragsvergabe der BA an die Firma Accenture zur Errichtung eines virtuellen Arbeitsmarktes. Unter anderem will die Fraktion erfahren, ob Accenture die Ausschreibung mit einem Angebot gewonnen hat, das sein Kostenvolumen von 35 Millionen Euro vorsah und ob die Kosten für diesen Auftrag im Zuge der Vertragsverhandlungen mit Accenture auf 56 Millionen Euro gestiegen sind. Die Fraktion will wissen, ob es stimmt, dass die offiziellen Kosten für diesen Auftrag sich derzeit auf rund 77 Millionen Euro belaufen. Schließlich erkundigt sich die Union, wie das BMWA künftig sicherstellen will, dass die Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.