Regierung soll Reform des Außenwirtschaftsgesetzes erläutern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll ihre geplante Reform des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung erläutern. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/2276). Beschlossen worden sei die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts beim Verkauf von mindestens 25 Prozent der Anteile eines deutschen Rüstungsunternehmens an einen ausländischen Käufer, falls wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sind. Nach Auffassung der Union erschwert diese Neuregelung multinationale und transatlantische Gemeinschaftsunternehmen und beschränkt damit auch Handel und Investitionen. Die Regierung soll sagen, was sie unter dem Schutz der deutschen Rüstungsindustrie versteht und wann nach ihrer Auffassung die Verfügungsmöglichkeit über Kernfähigkeiten der deutschen Rüstungsindustrie gefährdet ist. Gefragt wird, welche Positionen die von der Regelung betroffenen Unternehmen beziehen und welche Auswirkungen die Neuregelung auf kleine und mittlere Unternehmen der Zulieferindustrie haben. Die Abgeordneten wollen zudem erfahren, ob die Regierung der Ansicht ist, dass der Aufbau nationaler Barrieren die Bildung einer europäischen Rüstungsindustrie gefährdet und ob die Regierung eine europäische Rüstungskooperation unterstützt. Darüber hinaus interessieren sie die Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt und den deutschen Außenhandel sowie die Kosten für die Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen müssen.