Bundesrechtlicher Rahmen für Parkraumbewirtschaftung ist weiter notwendig
Berlin: (hib/POT) Da die Parkraumbewirtschaftung innerhalb des bundesgesetzlichen Rahmens bereits weitgehend in den Händen der Städte und Gemeinde liegt, sieht die Bundesregierung keinen Anlass für weiter gehende Reformbestrebungen in diesem Bereich. Dies schreibt sie in ihrer Antwort ( 15/2302) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2219). Die wenigen bundesrechtlichen Regelungen seien zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse geboten. Eine gesetzliche Regelung im Bundesrecht sei insoweit notwendig, als der Bund durch nach dem Straßenverkehrsgesetz für Ortsdurchfahrten in seiner Baulast zugunsten der Gemeinden auf das Recht verzichtet, Gebühren zu erheben. Mit der kürzlich verabschiedeten Neufassung eines einschlägigen Paragraphen sei dem Wunsch der Städte und Gemeinden Rechnung getragen worden, bei der Parkgebührenerhebung nicht mehr an bestimmte Zeitintervalle und an eine Mindestgebühr für jedes Zeitintervall gebunden zu sein, heißt es in der
Antwort weiter. Unter Beachtung des Zwecks der Parkraumbewirtschaftung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entschieden die Städte und Gemeinden damit frei, wo und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden. Eine darüber hinaus gehende Lockerung des bundesrechtlichen Rahmens hält die Regierung nicht für notwendig.