Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vereinfachen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vereinfachen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 15/2542) vorgelegt. Ziel sei es, die Bestimmungen über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und die Regelungen über die "Montan-Mitbestimmung im herrschenden Unternehmen" im Mitbestimmungsergänzungsgesetz so zu modifizieren, dass die Verfahren für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in die Aufsichtsräte ebenfalls vereinfacht und gestrafft werden. Grundlage dieser Änderungen seien Konsensgespräche einer Expertengruppe aus Praktikern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gewesen, heißt es.
Mit dem neuen Drittelbeteiligungsgesetz als Teil dieses Gesetzentwurfs soll das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 abgelöst werden. Nach Regierungsangaben handelt es sich dabei im Wesentlichen um Rechtsbereinigung und Vereinfachung. Da das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 ausschließlich die Mitbestimmung im Betrieb regele, sei das Gesetz aus dem Jahre 1952 nur noch teilweise gültig gewesen. Durch die Neufassung der Wahlordnung werde ausschließlich das Verfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aussichtsrat geregelt. Regelungslücken würden "auf Wunsch der Praxis" geschlossen und Fristen vereinheitlicht. Mit Vereinfachungen wie der elektronischen Bekanntmachungsform und der Abschaffung der Wahlumschläge würden ebenfalls Bedürfnisse aus der Praxis aufgegriffen.