"Schengen-Änderung" soll auch Observation des Täterumfeldes ermöglichen
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in der EU vorgelegt ( 15/2546). Die Änderungen gehen auf einen Ratsbeschluss zum Durchführungsübereinkommen des Schengener Überein
kommens (SDÜ) zurück. Ziel sei es, die strafrechtliche Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu verbessern. Dies werde durch eine Änderung des Artikels 40 der SDÜ erreicht. Erreicht werden soll, dass die Observation einer Person im Bundesgebiet fortgesetzt werden kann, wenn "konkrete Anhaltspunkte" den Schluss zulassen, dass diese Person mit dem Täter in Verbindung steht oder in Verbindung treten wird. Dies gelte auch, wenn zwischen der Person und dem Täter eine solche Verbindung hergestellt wird und die Observation dazu führt, den Sachverhalt zu erforschen oder den bisher unbekannten Aufenthaltsort des Täters zu ermitteln, falls dies auf andere Art und Weise weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre. Es werde klargestellt, heißt es weiter, dass die Observation im Bundesgebiet nur zulässig ist, wenn die Voraussetzungen der Strafprozessordnung für eine Observation ebenfalls vorliegen.