"Emissionshandelgesetz begründet keine neuen Pflichten für Landesbehörden"
Berlin: (hib/BOB) Das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen ist nach Ansicht des Bundesrates zustimmungspflichtig. Diese Auffassung vertritt die Länderkammer im einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/2540), der wortgleich mit einer bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Vorlage ( 15/2328) ist. Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass das Gesetz ein Genehmigungsverfahren regele, indem es durch Verweis Verfahrensregelungen aufnehme, die sich an Landesbehörden richteten. Dies schließe die Folge der Zuständigkeit der Landesbehörde für die Genehmigung ein. Die Bundesregierung schließt sich dieser Auffassung nicht an. Das Gesetz regele keine neuen Pflichten für die Landesbehörden. Der Verweis auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sei "rein deklaratorisch".