Praxisgerechte Ausführungsbestimmungen zur EU-Chemikalienpolitik betont
Berlin: (hib/WOL) Der Erarbeitung praxisgerechter Ausführungsbestimmungen und Leitlinien zum REACH-System (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) kommt eine große Bedeutung zu, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/3128) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/2894). In den von der EU-Kommission initiierten Erarbeitungsprozess werde auch die Wirtschaft eng eingebunden sein, heißt es weiter. Zu den in der Anfrage der Liberalen geäußerten Befürchtungen über erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Chemieunternehmen verweist die Bundesregierung nochmals auf ihre Antwort auf eine Großen Anfrage der CDU/CSU ( 15/2806, 15/1394). Danach werde "eine Vielzahl von Änderungen den zu erwartenden Aufwand des REACH-Systems für die Wirtschaft erheblich verringern".
Die Regierung nimmt auch Bezug auf die Ergebnisse eines in Nordrhein-Westfalen veranstaltetes Planspiels dazu. Schon nach kurzer Planspielzeit hätten konkrete Lösungen für viele der im Rahmen der begleitenden Leitlinien zu klärenden Detailprobleme erarbeitet werden können. Ohne sich die Ergebnisse dieses Pilotprojektes in allen Einzelheiten zueigen machen zu wollen betrachte sie das NRW-Projekt deshalb als wertvollen Beitrag im Hinblick auf eine praxisgerechte Ausgestaltung der Aspekte des REACH-Systems. Dies gelte sowohl für Detailberatungen des Verordnungsentwurfs als auch für die von der Kommission bereits eingeleiteten Arbeiten zur Erstellung von Ausführungsbestimmungen und Leitlinien.