Regierung stellt Funktion des Schöffenwesens nicht in Frage
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Funktion der Schöffen in der Strafrechtspflege in Frage zu stellen. Das Schöffenamt sei Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements, welches zu schützen und zu fördern ihr ein wichtiges Anliegen sei. Schöffinnen und Schöffen leisteten einen unverzichtbaren Beitrag zur Rechtssprechung hierzulande, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 15/3191) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3111). Die Fraktion hatte angeregt, die Rolle der Schöffen zu überprüfen und sich auf rechtspolitische Kritik bezogen, derzufolge die Berechtigung der Laienbeteiligung an der Strafrechtspflege in Frage gestellt wird.
Punktuellen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge in der Frage des Benachteiligungsverbotes im Schöffenwesen, welches klarstellen sollte, dass Laienrichter aufgrund oder im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile erleiden dürften. Auch stützt sie eine Regelung, mit der eine ausgewogene Repräsentation von Männern und Frauen in Laienrichterämtern sichergestellt wird. Schließlich stehe die Exekutive auch solchen Vorschlägen positiv gegenüber, die Wahlvorschriften für das Schöffenwesen vereinfachen würden.