Angebliche Datenlöschungen im Kanzleramt 1998 erneut im Visier
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion greift in einer Kleinen Anfrage ( 15/3258) erneut das Thema angeblich rechtswidrig verschwundener Akten und gelöschter Daten im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel 1998 auf. Die vorliegende Antwort der Bundesregierung ( 15/2735) auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion nährt nach Darstellung der Abgeordneten die Vermutung, die Bundesregierung habe eine böswillige Kampagne gegen ihre Vorgängerregierung inszeniert. Nach "bisherigen Erkenntnissen" geht die Unionsfraktion bereits jetzt von einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber (ehemaligen) Beamten des Bundeskanzleramtes durch die Verantwortlichen im Kanzleramt aus. Die bisherigen Antworten der Regierung sowie die Gründe der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Bonn führten darüber hinaus zum "schwerwiegenden Verdacht", dass die Beteiligten bei dieser "Kampagne", einschließlich des disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahrens durch den Ermittler Dr. Burkhard Hirsch, möglicherweise die Grenzen zum strafrechtlich relevanten Verhalten überschritten hätten. Hier stehe der "Verdacht des Verbrechens der Rechtsbeugung sowie der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht" im Raum.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, weshalb Hirsch nicht im Zusammenhang mit der Erstellung seines Berichts vom Mai 2000 dem früheren Abteilungsleiter Hans-Achim Roll rechtliches Gehör und die Möglichkeit der Akteneinsicht gewährt habe. Gefragt wird auch, ob Staatssekretär Frank-Walter Steinmeier als der für die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der disziplinaren Vorermittlungen "in jeder Hinsicht verantwortliche Dienstvorgesetzte" seine Aufsichtspflicht gegenüber Hirsch wahrgenommen hat. Die Fraktion will wissen, wie Bundeskanzler Gerhard Schröder als Dienst- und Disziplinarvorgesetzter Steinmeiers bei der Auswahl von Hirsch als Vorermittlungsführer seine Dienstaufsicht gegenüber Steinmeier wahrgenommen habe. Schließlich wollen die Abgeordneten auch erfahren, auf welche "konkreten Erkenntnisse" der Staatsminister beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, seine Behauptung stützt, es fehlten im Kanzleramt Unterlagen zum Verkauf der Eisenbahnerwohnungen, obwohl die zuständige Referatsleiterin bei ihrer Anhörung durch Hirsch bekundet habe, die Akten zum Bundeseisenbahnvermögen seien vollständig und selbst in der Stellungnahme des Kanzleramtes gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn vom Mai 2001 sei lediglich von einer "möglicherweise" unvollständigen Aktendokumentation die Rede.