Europäischen Stabilitätspakt stärker "am Einzelfall orientieren"
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass sich die Anwendung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts stärker "am Einzelfall" und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientiert. Dies gelte vor allem für die Obergrenze beim gesamtstaatlichen Defizit sowie beim Schuldenstand, heißt es in einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/3957). Die Regierung wird aufgefordert, die Weiterentwicklung des Stabilitäts- und Wachstumspakts mitzugestalten und den darin verankerten politischen Ermessensspielraum zu sichern. Gleichzeitig solle sie alles unternehmen, damit Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Pakt im kommenden Jahr erfüllt. Die Bundesländer hätten dabei eine gesamtstaatliche Mitverantwortung und ihren Anteil beizutragen, indem die Länderhaushalte konsolidiert und an der Gesetzgebung im Bundesrat konstruktiv mitgewirkt wird.
Zur Begründung heißt es, die bisherige Anwendung des Paktes zeige, dass sie zu starr auf die kurzfristige Einhaltung quantitativer Vorgaben ausgerichtet sei. Dies könne die Glaubwürdigkeit der Regeln schwächen. In der Vergangenheit sei der Pakt eher "mechanistisch" interpretiert worden mit der Folge, dass er keinen ausreichenden Konsolidierungsdruck in konjunkturell guten Zeiten ausgeübt habe. Andererseits seien bei schwachem Wachstum teilweise weitere restriktive Maßnahmen empfohlen worden, die den Wachstums- und Konsolidierungserfolg gefährdeten. Eine zu "starre und einseitige Fokussierung auf das 3-Prozent-Defizitkriterium" werde der Komplexität einer nachhaltigen Fiskalpolitik und den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht, urteilen die Koalitionsfraktionen. Entscheidend sei vielmehr eine Analyse jedes Einzelfalls im Rahmen des allgemein gültigen Regelwerks, wobei alle länderspezifischen Umstände gewürdigt werden sollten. Wachstumsschwächen sollte frühzeitig und stärker und nicht erst bei schweren Rezessionen entgegengewirkt werden können, heißt es in dem Antrag.