Aufstiegschancen für Soldatinnen in der Bundeswehr verbessern
Berlin: (hib/SAS) Soldatinnen sollen bei ihrer beruflichen Karriere in der Bundeswehr in gleichen Maße wie ihre männlichen Kameraden begleitet, unterstützt und gefördert werden. Damit der Anteil von Soldatinnen im Truppen- wie im Sanitätsdienst steigt, soll die Bundesregierung bei der Personalwerbung, bei der Auswahlentscheidung und sonstigen personellen Maßnahmen Frauen im Qualitätswettbewerb mit den männlichen Kollegen angemessen berücksichtigen. Allerdings fordert die FDP in ihrem Antrag ( 15/3960) keine Quoten festzulegen, sondern vielmehr transparente und strategische Vorgaben zu machen, die dazu anspornten, die Anstrengungen im Bereich der Personalwerbung zu vergrößern. Nach dem Willen der Liberalen sollen Soldatinnen bei entsprechender Leistung, Eignung und Befähigung wie auch Soldaten bis in die Spitzendienstgrade hinein gefördert werden.
Die Fraktion bezieht sich bei ihren Forderungen auf eine Antwort der Bundesregierung ( 15/2364), die gezeigt habe, dass in einigen Bereichen der Bundeswehr Soldatinnen im Vergleich zu ihrer Gesamtzahl in der Armee zurzeit noch stark unterrepräsentiert seien. So erreichten Soldatinnen später und in geringerer Zahl als ihre männlichen Kollegen Führungspositionen. Auch hätten im Sanitätsdienst der Bundeswehr im Vergleich zu 245 männlichen Soldaten nur fünf Frauen eine hohe Besoldungsstufe erreicht, in dem seit 1975 Ärztinnen, Zahnärztinnen, Apothekerinnen und Veterinärinnen Dienst tun. Nach Meinung der Fraktion könnte ein höherer Anteil weiblichen Führungspersonals ein Ansporn sein, um qualifizierte und interessierte Frauen für die Bundeswehr zu gewinnen. Dass der Dienst an der Waffe für Frauen teilweise nicht so attraktiv sei, schreiben die Abgeordneten der "stark eingeschränkten Vereinbarkeit von Familie und Soldatenberuf" zu. Insbesondere gelte dies für die häufigen Versetzungen, fehlende Dienstzeitregelungen und immer häufigere Auslandseinsätze. Sie sprechen sich deshalb dafür aus, dass Soldatinnen und Soldaten an Auslandseinsätzen grundsätzlich nicht über vier Monate hinaus teilnehmen. Auch soll der Bund die Dienstzeitregelung bei der Teilzeitmöglichkeit für alle nicht im Auslandseinsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten der des öffentlichen Dienstes anpassen.