EU soll Friedensprozess in Bosnien und Herzegowina weiter stabilisieren helfen
Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll einer Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union (EU) geführten Operation "Althea" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina zustimmen. Dies ist Ziel eines Antrages der Bundesregierung ( 15/4245). Dieser Einsatz würde zunächst ein Jahr lang dauern und das Engagement der NATO dort ersetzen. Bis zu 3000 deutsche Soldaten könnten eingesetzt werden. Derzeit sei ein Umfang von insgesamt rund 1100 Soldaten beabsichtigt. Für den geplanten Einsatzzeitraum wird mit Kosten von rund 94,5 Millionen Euro gerechnet. Die Operation solle am 2. Dezember dieses Jahres beginnen. Mit gleichem Datum ende die NATO-geführte Operation.
In der Antragsbegründung schreibt die Regierung, Deutschland und Europa hätten ein großes Interesse daran, dass die friedliche und demokratische Entwicklung fortgesetzt werde. Beträchtliche Fortschritte hätten seit 1995 erzielt werden können. Trotz dieser insgesamt positiven Entwicklung litten Bosnien und Herzegowina noch unter bedeutenden strukturellen Schwächen. Diese müssten überwunden werden, damit Bosnien und Herzegowina sich als ein stabiler und lebensfähiger multiethnischer Staat entwickeln könnten, der friedlich mit seinen Nachbarn zusammenarbeitet und sich unumkehrbar in Richtung auf eine Integration in europäische und euroatlantische Strukturen bewege. Eine wichtige Voraussetzung für die Fortführung dieses Prozesses sei ein sicheres und stabiles Umfeld. Daher bleibe neben dem zivilen Engagement der internationalen Gemeinschaft auch eine internationale militärische Präsenz erforderlich, die die Einhaltung der militärischen Aspekte des seinerzeit in Dayton (USA) erzielten Abkommens zur Beilegung des Krieges weiter garantiere.
Die Regierung weist darauf hin, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen habe am 22. November der EU-geführten Operation als Kernauftrag die Weisung erteilt, eine sicheres Umfeld zu schaffen, ehemalige Krieg führende Parteien und andere bewaffnete Gruppen von der Aufnahme erneuter Feindseligkeiten und Gewalttaten abzuschrecken und die Einhaltung der Friedensregelung sicherzustellen.