Bundesregierung will Juniorprofessur rechtlich absichern
Berlin: (hib/BES) Mit einer Novelle der "dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich" reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli, das die bundesweite Einführung der so genannten Juniorprofessur für verfassungswidrig und das neue Hochschulrahmengesetz vom Februar 2002 für nichtig erklärt hatte. Um die Juniorprofessuren bundesrechtlich abzusichern und Rechtsunsicherheiten für befristet beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische Arbeitskräfte an den Hochschulen zu beseitigen hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf ( 15/4229) vorgelegt, der gleichlautend mit einem Koalitionsentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/4132) ist. Demnach werde das geltende Hochschulrahmengesetz modifiziert, um den Vorgaben aus Karlsruhe zu genügen. Die Befristungsregelungen sollen laut Entwurf rückwirkend zum ursprünglichen Inkrafttretensdatum wieder in Kraft gesetzt werden.