Ausschuss für Arbeit und
Soziales/Ausschuss für Arbeit und Soziales
Berlin: (hib/MPI) Die andauernden Computerprobleme bei der
Bundesanstalt für Arbeit (BA) sorgen für Verärgerung
bei allen Fraktionen. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales
wurde daher die Ankündigung der Bundesregierung am Mittwoch
begrüßt, dass die BA die "Weiterentwicklung oder
Ablösung der Software" prüfe. Die CDU/CSU unterstrich, im
Zweifel müsse es "ein Ende mit Schrecken statt eines
Schreckens ohne Ende" geben. Es sei daher notwendig zu untersuchen,
ob und wie schnell die Software eines anderen Anbieters eingesetzt
werden könnte. Die FDP verwies darauf, dass in den Kommunen,
die die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuten, gute
Erfahrungen mit anderer Software gemacht würden. Auch die
Umsetzung der beschlossenen Leistungskürzungen für
Arbeitslose unter 25 Jahren sei dort technisch kein Problem. Die
Fraktion Die Linke zog in Zweifel, dass diese Kürzungen
aufgrund der Probleme überhaupt noch zu nennenswerten
Einsparungen im Bundeshaushalt führten. Bündnis 90/Die
Grünen wiesen darauf hin, dass sich die Schadenshöhe
wegen der Schwierigkeiten auf inzwischen 28 Millionen Euro
summiere, die Regressmöglichkeiten aber nur bei 5 Millionen
Euro lägen. Die Bundesregierung zeigte Verständnis
für die Verärgerung der Abgeordneten: "Die Software ist
und bleibt fehlerhaft und unflexibel." Sie verwies darauf, dass
für die Auswahl der Software allein die BA verantwortlich sei.
Eine dezentrale Lösung sei "überhaupt nicht
auszuschließen", jedoch wiesen auch die Alternativen in den
Kommunen "Schwachstellen" auf. So sei kein zentraler Datenabgleich
möglich, weshalb eine Person an einem Tag bei verschiedenen
Stellen Leistungen beantragen könne. Die Regierung räumte
ein, den Schaden, der über 5 Millionen Euro hinausgehe,
müsse "am Ende der Bund" tragen. Für die Umsetzung der
Kürzungen für Unter-25-Jährige veranschlage die BA
20 bis 30 Millionen Euro, 400 bis 500 Beschäftigte
müssten sich mit dieser Aufgabe voraussichtlich befassen. Bei
einem geplanten Einsparvolumen von 600 Millionen Euro rechne sich
dies aber dennoch, betonte die Bundesregierung. Der Ausschuss
befasste sich zudem mit den freiwilligen Telefonbefragungen von
ALG-II-Beziehern. Mit diesen solle festgestellt werden, ob die
Daten der Betroffenen "richtig erfasst" worden seien, teilte die
Bundesregierung mit. Zudem gehe es darum "die
Betreuungsintensität zu erhöhen". Erste Erfahrungen
zeigten, dass diese Ziele erreicht würden. Nach Kritik etwa
von Datenschützern an der ersten Befragungsaktion vom 20. Juli
bis 23. September 2005 würden Arbeitslose bei der am 12.
Januar 2006 begonnenen neuen Runde vorab schriftlich über den
beabsichtigten Anruf informiert. Für die Arbeitsgemeinschaften
habe sich das Projekt als "große Arbeitserleichterung"
erwiesen. Die Linke kritisierte, dass aus den schriftlichen
Vorabbenachrichtigungen oft nicht hervorgehe, dass die Erhebung auf
Freiwilligkeit basiere. Sie appellierte an die Regierung, davon
Abstand zu nehmen, die Teilnahme als verpflichtend festzulegen.
Dieser Punkt beschäftigte auch die Grünen. Sie wollten
wissen, inwieweit die Befragten nicht jetzt schon mit Konsequenzen
rechnen müssten, wenn sie sich der Untersuchung entzögen.
Die FDP regte an, die von Rot-Grün abgeschaffte Meldepflicht
wieder einzuführen. Damit reagierte sie auf die Aussagen der
Bundesregierung, dass bei den Telefonbefragungen mehr als 40
Prozent der ALG-II-Bezieher wegen fehlerhafter oder nicht aktueller
Rufnummern nicht erreicht werden konnten.