Regierung legt Gesetzentwurf zum Deutschen Ethikrat vor
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Deutschen Ethikrates ( 16/2856) vorgelegt, der die Aufgaben des Nationalen Ethikrates übernehmen soll. Der Deutsche Ethikrat soll ein unabhängiger Sachverständigenrat sein, der Bundestag und Bundesregierung berät und ethische Fragen in den Lebenswissenschaften bewertet.
Seine Aufgaben, so heißt es in dem Entwurf, würden "im Hinblick auf die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen" im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften definiert. Der Deutsche Ethikrat solle als "nationales Forum des bioethischen Dialogs" und "nationale Plattform für den internationalen Dialog" dienen. Er habe die Aufgabe, jährlich eine öffentliche Veranstaltung auszurichten und so den bioethischen gesellschaftlichen Diskurs sichtbar bündeln. Außerdem könne der Ethikrat öffentliche Veranstaltungen und Anhörungen durchführen und Stellungnahmen für Bundestag und Bundesregierung verfassen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Deutsche Ethikrat als Gremium und seine Mitglieder unabhängig und weisungsungebunden sind. Es soll sichergestellt werden, dass im Rat ein "interdisziplinäres, plurales Spektrum sowie unterschiedliche weltanschauliche Ansätze" vertreten sind. Die 24 Mitglieder des Deutschen Ethikrates sollen je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen werden und maximal einmal wiedergewählt werden können. Sie erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung und Reisekosten.