Regierung: Wirkungen des Prostitutionsgesetz sind begrenzt
Berlin: (hib/MPI) Prostituierte haben bislang kaum von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Forderungen gegen Freier gerichtlich durchzusetzen. Diese Option sei "bislang nur in verschwindend geringem Ausmaß genutzt worden", heißt es im ersten Bericht über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, den die Bundesregierung als Unterrichtung ( 16/4146) vorgelegt hat. Als wichtigster Grund dafür erscheint danach die in der weiblichen Prostitution weit verbreitete Praxis der Vorkasse. Allerdings könne, so der Bericht, allein der Hinweis auf die Klagemöglichkeit zahlungsunwillige Kunden zur Einsicht bringen. Der Bundestag hatte das Gesetz, mit dem die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessert werden sollte, am 19. Oktober 2001 beschlossen. Die bisherige pauschale rechtliche Bewertung der Prostitution als sittenwidrig wurde aufgehoben. Das Gesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Grundlage des nun vorgelegten Wirkungsberichts sind drei wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Mit dem Gesetz sollte auch der Zugang von Prostituierten zur Sozialversicherung erleichtert werden. Doch die Möglichkeit zum Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, etwa in einem Bordell, wurde von den Betroffenen kaum genutzt. "Die Idee der sozialen Absicherung durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis in der Prostitution ist offenbar für viele der Befragten nur schwer vorstellbar und erscheint ihnen auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen finanziellen Abzüge wenig attraktiv", fasst der Bericht die Interviews mit Prostituierten zusammen. Wie viele Prostituierte seit Inkrafttreten des Gesetzes offiziell - beispielsweise als selbstständig Tätige - in der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung gemeldet sind, lasse sich aufgrund des Meldeverfahrens nicht feststellen, heißt es weiter. Die Ergebnisse der Befragung bestätigten allerdings, dass Prostituierte zwar überwiegend krankenversichert sind, aber nicht als Prostituierte.
Zudem war mit dem Gesetz die Erwartung verknüpft, die kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution zurückzudrängen und die Ausstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Die Regierung kommt in der Unterrichtung zu dem Schluss, dass dieses wie die anderen Ziele "nur zu einem begrenzten Teil" habe erreicht werden können. Sie kündigt daher an zu prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert werden kann. Insbesondere müsse eine Regelung der Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostitution geschaffen werden, so die Regierung.