Im Bundestag notiert: Verdachts des Verstoßes gegen Bestimmungen des Völkerstrafgesetzbuchs
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesanwaltschaft hat in einem Fall von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Bestimmungen des Völkerstrafgesetzbuchs eingeleitet. In fünf weiteren Fällen hat sie geprüft, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben ist, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nahe legt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4267) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/4099) mit.