Bundeswehrreservisten bei Wehrübungen besser unterstützen
Berlin: (hib/MIK) Für eine bessere Unterstützung der Bundeswehrreservisten bei Wehrübungen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrunde liegende Eingabe am Mittwochmorgen einstimmig dem Bundesministerium der Verteidigung "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent fühlte sich durch das Arbeitsplatzschutzgesetz benachteiligt, da ihm seine während einer sechsmonatigen Wehrübung gezahlten Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung nur zum Teil erstattet wurden.
Er nahm nach eigenen Angaben vom 1. Dezember 2004 bis 27. Mai 2005 als Arzt im Standortsanitätszentrum Düsseldorf an einer Wehrübung teil. Für den Zeitraum beantragte er bei der Wehrbereichsverwaltung West die Erstattung der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die Wehrbereichsverwaltung habe ihm jedoch für das Jahr 2005 nur Beiträge für 42 Tage erstattet und nicht für den Übungszeitraum vom 12. Februar bis 27. Mai 2005. Der Petent betonte, dass er durch seine Wehrübung als Sanitätsoffizier zur Einsatzfähigkeit und Kontinuität einer qualifizierten Sanitätsversorgung im Inland beigetragen habe. Dadurch dürften ihm als Reservisten keine Nachteile entstehen.
Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesverteidigungsministerium aus, dass Wehrübende, die in einem berufsständigen Versorgungswerk versichert sind, Beiträge "grundsätzlich" nur in der Höhe erstattet werden, wie sie nach der entsprechenden Satzung für die Zeit des Wehrdienstes zu zahlen sind. Das Arbeitsplatzschutzgesetz bestimme weiter, dass bei freiwilliger Einberufung zu einer Wehrübung die geleistete Wehrübung insgesamt sechs Wochen (42 Tage) im Jahr nicht überschreiten dürfe. Deshalb sei der Erstattungsanspruch auch auf diesen Zeitraum begrenzt worden.
Die Mitglieder des Ausschusses waren übereinstimmend der Ansicht, dass das Engagement von Reservisten deutlich unterstützt werden solle. Die geltende gesetzliche Regelung widerspreche dem erwünschten Einsatz von Reservisten mit Spezialkenntnissen auch über einen längeren Zeitraum. Angesichts der zunehmenden Auslandseinsätze und des damit verbundenen Erfordernisses längerer Wehrübungen von Reservistinnen und Reservisten im Inland begrüßte der Ausschuss deshalb, dass das Bundesverteidigungsministerium eine Abschaffung dieser zeitlichen Begrenzung im Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2007 vorsehe. Deshalb sei diese Petition gut geeignet, in die weitere Überlegung mit einbezogen zu werden. Im Einzelfall soll das Petitionsverfahren aufgrund der noch geltenden Rechtslage abgeschlossen werden.