hib-Meldung
060/2007
Datum: 07.03.2007
heute im Bundestag - 07.03.2007
Oppositions-Anträge zur Bekämpfung von Zwangsheirat gescheitert
16/61), FDP (
16/1156) und Die Linke (
16/1564) sind am Mittwochvormittag im Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von den
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt worden. Den
Initiativen war die zentrale Forderung gemeinsam, die mit einer
Zwangsverheiratung verbundene Gewalt gegen Frauen und Mädchen
nachhaltiger zu bekämpfen, als es bisher durch die
strafrechtliche Veränderung in der vorausgegangenen
Legislaturperiode möglich ist. So sollte die bisherige - nach
sechs Monaten Abwesenheit erlöschende -
Aufenthaltsberechtigung zeitlich ausgedehnt werden. Frauen und
Mädchen mit Migrationshintergrund sollten die Möglichkeit
erhalten, sich gegen sexuelle und häusliche Gewalt einer
Zwangsheirat wirksamer wehren zu können. Unterschiedlich
ausgeprägt war in allen drei Initiativen auch die Forderung,
den Schutz vor Angehörigen und Freunden des
"Zwangsehepartners" auszuweiten. Auf Grund der Erkenntnisse aus der
Sachverständigenanhörung lasse sich dies nicht einfach
durch bestehende Frauenhäuser in Deutschland lösen.
Während die FDP in ihrem Antrag vor allem "flankierende
Maßnahmen für die Betroffenen" hervorhob, ging es der
Linken um eine maximale Ausweitung der Prävention, um die
menschenfeindlichen und strafrechtlichen Aspekte patriarchalischer
Gewalt offenkundig zu machen und Gewalt gegen Frauen und
Mädchen nicht allein als Problematik im Migrantenbereich zu
"isolieren". Die Linke wollte sowohl die Möglichkeiten der
Nebenklage erweitern als auch das Strafrecht verschärfen. Als
einen "Skandal" bezeichneten die Bündnisgrünen die
Tatsache, dass nun statt einer in Aussicht gestellten gemeinsamen
Initiative aller Fraktionen der seit 2005 vorliegende Antrag
abgewiesen werde. Statt einer Stärkung des Aufenthaltsrechts
und einer wirksamen Verfolgung straftatrechtlicher Bestände
würden nun die Bedingungen verschlechtert. Es sei "geradezu
unglaublich", dass in Deutschland aufgewachsenen jungen Frauen nach
Verstreichen der Rückkehroption von sechs Monaten jegliches
Recht verwehrt werde, der sexuellen und häuslichen Gewalt
einer Zwangsheirat zu entgehen. "Geradezu zynisch" sei das
Verhalten der Koalitionsfraktionen, für eine Inanspruchnahme
rechtlicher Möglichkeiten vorhandene Deutschkenntnisse
vorauszusetzen. Die SPD bedauerte, zu diesem Zeitpunkt die
Anträge der Opposition ablehnen zu müssen, ohne das
Angebot, sie in einem geplanten eigenen Antrag mit aufnehmen zu
können. Derzeit werde ein Katalog von Handlungsempfehlungen
als Grundlage für einen eigenen Antrag in einer
Arbeitsgemeinschaft des Bundesjustizministeriums erarbeitet. Im
Übrigen - so beide Koalitionspartner - müsse erst einmal
evaluiert werden, was mit den in der vorigen Legislaturperiode
erwirkten Änderungen im Strafrecht tatsächlich erreicht
worden sei und wo sie verbessert werden könnten. Von der Union
wurde geäußert, trotz der derzeitigen Ablehnung habe man
die meiste Sympathie für die FDP-initiative mit deren
flankierenden Maßnahmenvorschlägen. Insgesamt sei aber
eine Klärung durch Inneres und Justiz im Aufenthaltsrecht
erforderlich. Zudem könnten viele angestrebte oder
angesprochene Verbesserungen nicht ohne die Zustimmung und
Mitarbeit der Länder und Kommunen erreicht werden.
Berlin: (hib/WOL) Alle drei Anträge der Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_060/04