hib-Meldung
082/2007
Datum: 28.03.2007
heute im Bundestag - 28.03.2007
Öffentliche Anhörung zur Rückgabe von geraubten Kulturgütern
16/3137) vor. Nach Ansicht der Liberalen darf
die Rückgabe von NS-Raubkunst im Geiste der Washingtoner
Erklärung "nicht so weit führen, dass mit
Rückgabeforderungen konfrontierte Sammlungen keinen
Handlungsspielraum mehr haben" und die Beweislast über die
Herkunft der Kulturgüter grundsätzlich bei den Museen
liege. Zu dem Heraring sind acht Sachverständige geladen:
Raimund Bartella, Hauptreferent vom Deutschen Städtetag in
Köln; Professor Rudolf E.O. Ekkart vom "Ekkart Committee to
the Secretary" in Den Haag; Michael Franz, Leiter der
Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg; Georg
Heuberger von der "Jewish Claims Conference" in Frankfurt/Main; der
Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
Professor Klaus-Dieter Lehmann; der Berliner Rechtsanwalt Professor
Ludwig von Putendorf; Monika Tatzkow vom "Wissenschaftlichen
Dokumentationsdienst Offene Vermögensfragen GbR" in Berlin und
der Berliner Rechtsanwalt Jost von Trott zu Solz. Die Anhörung
beginnt um 16 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal E.300.
Berlin: (hib/AW) Der Kultur- und Medienausschuss informiert sich am
heutigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung
über Erfahrungen mit der Rückgabe von NS-Raubkunst
gemäß der Washingtoner Erklärung aus dem Jahr 1998.
Zu dieser Thematik liegt der Antrag der FDP-Fraktion "National
bedeutsames Kulturgut wirksam schützen" (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_082/01