Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Für eine weitere Stärkung des
Nichtraucherschutzes hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt.
Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig, die zugrunde
liegende Petition der Bundesregierung "als Material" zu
überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur
Kenntnis" zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten. In
der Eingabe wird ein allgemeines Rauchverbot in öffentlich
zugänglichen Gebäuden, Räumen und
Arbeitsstätten gefordert. Dort gebe es keinen ausreichenden
Schutz für Nichtraucher. Die überwiegend nicht rauchende
Bevölkerung sollte vor den krankmachenden Stoffen des blauen
Dunstes geschützt werden, weil nicht nur das aktive, sondern
auch das passive Rauchen die Gesundheit schwer beeinträchtigen
könne. Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische
Untersuchung ergab, dass der Bund keine umfassende
Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz besitzt. So
gebe in Deutschland bereits seit Jahren ein vielfältig
abgestuftes System unterschiedlicher Regelungen bei Bund,
Ländern und Kommunen. Zudem sei durch die
Föderalismusreform die Zuständigkeit der Länder
ausgeweitet worden, die nun für das Gaststättenrecht
zuständig seien. Die fehlende Zuständigkeit des Bundes
halten die Abgeordneten für "unbefriedigend". Neben der
Gaststättenverordnung gebe es weitere Regelungswerke, die ein
Schutz der Nichtraucher im Rahmen einer Bundeszuständigkeit
ermöglichen könnten. Dies gelte zum Beispiel für die
Arbeitsstättenverordnung. Aus Sicht des Ausschusses bestehen
Zweifel, ob Nichtraucherschutzregelungen auf der Grundlage von
unterschiedlichem Landesrecht der Problematik gerecht werden
können. Schließlich sei die Gesundheitsbelastung
für Passivraucher in allen Ländern gleich.