hib-Meldung
086/2007
Datum: 29.03.2007
heute im Bundestag - 29.03.2007
Risiken für öffentliche Haushalte bei der Unternehmsteuerreform meiden
16/4857) und Bündnis 90/Die Grünen (
16/4855) in Anträgen hin. Die Linke
fordert die Regierung auf, bei der geplanten Reform die "sozial
gerechte Beteiligung" von Unternehmen an der Finanzierung
öffentlicher Aufgaben sicherzustellen. Sie empfiehlt, den
Körperschaftsteuersatz nicht wie geplant auf 15 Prozent zu
senken, sondern bei 25 Prozent zu belassen. Zugleich solle der
Spitzensteuersatz angehoben werden. Die steuerliche
Bemessungsgrundlage von Unternehmen sei zu verbreitern, Gewinne
müssten umfassend ermittelt, Steuerbefreiungen und
-gestaltungen abgeschafft werden. Konzerninterne Gestaltungsmodelle
sollten aufgedeckt und unterbunden werden, heißt es in dem
Antrag. Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland will die
Fraktion durch obligatorische Kontrollmitteilungen der Banken an
die Finanzämter erfassen. Sie sollten wie bisher nach dem
Einkommensteuertarif besteuert werden. Die Bundesregierung plant
die Einführung einer 25-prozentigen Abgeltungsteuer ab 2009.
Nach Darstellung der Fraktion haben anhaltende Entlastungen
für Unternehmen und Vermögende dazu geführt, dass
sich die "ungleiche Lastenverteilung zwischen Lohn- und
Gewinneinkommen" verstärkt hat und vor allem Arbeitnehmer
öffentliche Aufgaben finanzieren. Aufgrund dessen sei die
neuerliche Entlastung von Unternehmen überflüssig.
Bündnis 90/Die Grünen stellen in ihrem Antrag fest, dass
die Steuerreform "milliardenschwere Steuerausfälle" und damit
Risiken für die öffentlichen Haushalte verursache. Die
Ausgestaltung der Abgeltungsteuer führe zu einer eklatanten
Benachteiligung von Eigenkapital, heißt es weiter. Die
Fraktion empfiehlt, die Senkung des Körperschaftsteuersatzes
dadurch zu finanzieren, dass Gestaltungsmöglichkeiten
eingeschränkt werden. Steuerliche Subventionen für
Arbeitsplatzverlagerungen müssten verringert werden.
Darüber hinaus treten die Abgeordneten für eine
"unbürokratische Mittelstandskomponente" ein, die sich an der
Sicherung von Beschäftigung und der Schaffung neuer
Arbeitsplätze orientiert. Für jeden
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sollten jährlich
10.000 Euro steuerfrei in eine Gewinnrücklage eingestellt
werden können, die maximal 250.000 Euro betragen kann. Die
Abgeltungsteuer dürfe die Eigenkapitalfinanzierung
gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung nicht benachteiligen.
Empfohlen wird ferner, die Einschränkung der
Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
auf 100 Euro und die Abschaffung der degressiven Abschreibungen zu
streichen. Die Verlustvorträge bei der Übertragung und
beim Verkauf von Anteilen und bei der Neuinvestition von Kapital
sollten für innovative Unternehmen voll erhalten bleiben,
fordert die Fraktion. Der Bundestag wird beide Anträge am
morgigen Freitag zusammen mit dem Regierungsentwurf in erster
Lesung beraten.
Berlin: (hib/VOM) Auf die Gefahren einer Steuerentlastung von
Unternehmen für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben
und für die öffentlichen Haushalte weisen die
Linksfraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_086/03