Ungeklärte Rechtsfragen bei den Biodatenbanken
Berlin: (hib/MVF) Die Nutzung von Biobanken ist in der Praxis nicht unproblematisch, entsprechende Rechtsfragen werden nämlich erst ansatzweise erfasst. Zu diesem Ergebnis kommt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in einem Bericht ( 16/5374) an den Ausschuss für Bildung und Forschung. Biobanken sind wissenschaftlich angelegte Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen wie Blut und DNA, wobei häufig auch Informationen über die Spender gespeichert werden. Momentan unterliegt die Gründung von Biobanken, die sowohl privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich sein können, keiner Genehmigungspflicht. Biobanken bewegten sich jedoch im Spannungsfeld von Schutz der Persönlichkeitsrechte einerseits und wirtschaftlichen Interessen sowie Forschungsinteressen andererseits, heißt es in dem TAB-Bericht. Insofern schlägt der Bericht vor, Perspektiven für die Nutzung und den Schutz der Proben zumindest auf nationaler Ebene, wenn nicht auf EU-Ebene zu diskutieren. In diesem Zusammenhang plädiert das TAB für ein "Nationales Biobankengesetz", was mit der Einrichtung eines "Nationalen Beauftragten für Biodatenbanken" einhergehen könnte. Denn grundsätzlich müsse man den Datenschutz mit der Forschungsfreiheit auf diesem Gebiet verbinden. Nur durch eine grundsätzliche Handlungssicherheit könne der Forschungsstandort Deutschland auf diesem Gebiet gestärkt werden, resümiert der TAB-Bericht.