Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die kostenlose Vergabe
von Emissionsberechtigungen überdenken. Dafür hat sich
der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und die
zugrundeliegende Eingabe einvernehmlich dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) "als
Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In der Petition wurde
gefordert, die Emissionsberechtigungen nicht kostenlos, sondern
durch eine Versteigerung zuzuteilen und die entsprechenden
staatlichen Mehreinnahmen zur zusätzlichen Förderung
erneuerbarer Energien sowie von Technologien zur Energieeinsparung
zu verwenden. Der Petent schätzt die jährlichen
Mehreinnahmen auf 10 Milliarden Euro. In der vom Petitionsausschuss
eingeholten Stellungnahme führt das BMU aus, dass die EU in
ihrer Emissionshandelsrichtlinie zwar eine Versteigerung
grundsätzlich zulasse, diese aber in der
Emissionshandelsperiode 2005 bis 2007 auf maximal fünf Prozent
und in der Periode 2008 bis 2012 auf maximal zehn Prozent der zu
verteilenden Zertifikate begrenzt habe. Nach Auffassung des BMU
besteht angesichts der Wettbewerbsverhältnisse auf dem
deutschen Strommarkt zudem das "erhebliche" Risiko, dass die
großen Energieversorgungsunternehmen ihre Marktmacht sowie
ihre Insider-Marktkenntnisse dazu nutzen würden, die Preise
für die Emissionsberechtigungen in die Höhe zu treiben
und auch für die kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen
Preiserhöhungen gegenüber dem Stromverbrauchern
durchzusetzen. Deshalb könne eine Versteigerung
Emissionsberechtigungen unter den gegenwärtigen rechtlichen
und ökonomischen Rahmenbedingungen nicht als
zweckmäßig beurteilt werden. Erst wenn die
Anbieterstruktur sich verbessert habe, könnten die Vorteile
einer Versteigerung von Emissionsberechtigungen genutzt werden.
Weiter weist das Ministerium darauf hin, dass nach 2012 eine
Anschlussregelung für die Emissionshandelsrichtlinie gefunden
werden müsse. Konkrete Aussagen über die Verwendung der
durch eine Versteigerung von Emissionsberechtigungen erzielten
Mehreinnahmen könnten allerdings erst dann getroffen werden,
wenn die Grundsatzfrage der Versteigerung politisch entschieden
sei. Zudem sei die vom Petenten vorgeschlagene Mittelverwendung
nicht die einzige Alternative. Denkbar sei beispielsweise auch eine
aufkommensneutrale Rückverteilung des Versteigerungsaufkommens
auf die privaten Haushalte, um diese von den erhöhten
Stromkosten zu entlasten.