Problem der fehlenden Lohnzahlung bei Insolvenz des Unternehmens bekannt
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist das Problem bekannt, dass "in Einzelfällen" Lohnnachzahlungen an Arbeitnehmer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeber vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Sie werde die weitere Entwicklung in diesem Bereich "sehr sorgfältig" beobachten, teilt sie in ihrer Antwort ( 16/6488) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6297) mit. Die Regierung widerspricht allerdings der in der Anfrage geäußerten Einschätzung, unter der Konkursordnung seien die Lohnansprüche der Arbeitnehmer vor Anfechtungen geschützt gewesen und erst mit der Insolvenzordnung sei die Möglichkeit einer Anfechtung von Lohnnachzahlungen eröffnet worden. Es sei zwar zutreffend, dass nach der Konkursordnung die Lohnrückstände für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Rang von so genannten Masseschulden (als Bezeichnung für die Verbindlichkeiten, die Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind) hatten. Doch habe sich aus dieser Einordnung nicht ergeben, dass Lohnnachzahlungen aus diesem Zeitraum nicht der Anfechtung durch den Konkursverwalter unterlagen.
Nicht unwidersprochen könne ferner auch die unterschwellig anklingende Einschätzung bleiben, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müsse möglichst vermieden werden, da ansonsten die Arbeitsplätze vernichtet würden, heißt es weiter. Dabei werde ausgeblendet, dass es eines der zentralen Anliegen der Insolvenzordnung sei, möglichst frühzeitig zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines notleidenden Unternehmens zu gelangen. Nur dann könnten die Vorteile des neuen "marktkonformen Insolvenzverfahrens" genutzt und Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens wahrgenommen werden.