Wahlprüfungsausschuss
Prüfung der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl einlegen. Der Bundestag entscheidet über die Wahleinsprüche auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses. Dieser geht allen zulässigen Einsprüchen nach und prüft, ob ein Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl vorgekommen ist. Wird ein Fehler festgestellt, führt dies aber nur dann zu einer gänzlichen oder teilweisen Wiederholung der Wahl oder zur Neuauszählung von Stimmzetteln, wenn der Fehler auf die Verteilung der Sitze im Bundestag Einfluss hatte oder hätte haben können. Auch wenn es absehbar an einem derartigen Einfluss fehlt, wird der Vorgang geprüft. Dadurch kann im Kontakt zu den Wahlbehörden darauf hingewirkt werden, dass ein Fehler in Zukunft vermieden wird. Es kann sich aber auch der Bedarf erweisen, Bestimmungen des Wahlrechts zu ändern.
Nach der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005
sind insgesamt 195 Einsprüche eingegangen. In allen
Fällen hat der Bundestag am 30. März, 29. Juni und 14.
Dezember 2006 sowie am 18. Januar und 5. Juli 2007
(Plenarprotokolle
16/29, S. 2370;
16/43, S. 4022;
16/73, S. 7259;
16/76, S. 7580,
16/108, S. 11097) entsprechend den
Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses
(Bundestagsdrucksachen
16/900,
16/1800,
16/3600,
16/3900,
16/5700) das Verfahren eingestellt oder den
Einspruch als unzulässig oder offensichtlich unbegründet
zurückgewiesen.
Diese Einsprüche betrafen unter anderem die Verwendung
falscher Stimmzettel für die Briefwahl in zwei Dortmunder
Wahlkreisen, die nach dem Tod einer Kandidatin durchgeführte
Nachwahl am 2. Oktober 2005 in Dresden, die Wahlbeteiligung von
Personen, die durch den Erwerb der türkischen
Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit
verloren hatten, den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten
und die Kandidatur von Mitgliedern der WASG auf
Listen der Linkspartei.PDS. Darüber
hinaus ging es vor dem Hintergrund der vorgezogenen Neuwahl zum 16.
Deutschen Bundestag um die Voraussetzungen für die Einreichung
von Wahlvorschlägen, insbesondere die Beibringung der
erforderlichen Unterstützungsunterschriften, sowie praktische
Fragen der Wahlteilnahme von im Ausland lebenden
Wahlberechtigten.
Weitere Themen der Wahlprüfung der 16. Wahlperiode waren - wie
in der Vergangenheit - die parteiinterne Kandidatenaufstellung, die
Feststellung der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss,
der Nichterhalt von Wahlunterlagen, die Gestaltung der Stimmzettel,
Ausweiskontrollen im Wahllokal, die Verwendung von Bleistiften beim
Ausfüllen des Stimmzettels, Plakatierungen im Umfeld des
Wahllokals, Abläufe bei der Stimmenauszählung sowie
Fragen der grundsätzlichen Ausgestaltung des Wahlrechts (zum
Beispiel Überhangmandate, Fünf-Prozent-Klausel).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung der Wahleinsprüche
gemachten Erfahrungen hat der Bundestag die Bundesregierung um
Prüfung bestimmter Wahlvorschriften und Verfahrensweisen
gebeten (Bundestagsdrucksachen
16/1800,
16/5700). So soll beispielsweise geprüft
werden, wie sichergestellt werden kann, dass keine Personen an
Bundestagswahlen teilnehmen, die durch Annahme einer anderen
Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit
verloren haben, oder ob die Aufnahme von Parteifremden in
Wahlvorschläge einer Partei neu geregelt werden sollte.
(Stand: 24.07.2007)