Petitionsausschuss
Beihilfevorschriften ändern
hib-Meldung
heute im Bundestag – Nr. 139/2006 vom 10. Mai 2006
Berlin: (hib/MIK) Für eine Änderung der "starren und unflexiblen" Beihilfevorschriften hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen.
Der Petent, ein pensionierter Soldat, führte aus, dass er nach der Entfernung eines Zahns im Unterkiefer die entstandene Zahnlücke mit einem Implantat schließen lassen wollte. Die Kosten hierfür hätten rund 2.000 Euro betragen. Die Wehrbereichsverwaltung habe jedoch den vorgelegten Heil- und Kostenplan mit der Begründung abgelehnt, nach den Beihilfevorschriften des Bundes würden in der Regel bis zu drei - unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu vier - Implantate pro Kiefer gezahlt. Da er jedoch schon fünf, vom Dienstherrn bezahlte Implantate im Unterkiefer habe, seien die Kosten der Überkronung nicht erstattungsfähig. Der alternative Heil- und Kostenplan, der die Entfernung vorhandener Kronen und die Schließung der entstandenen Zahnlücke durch eine Brücke und neue Überkronungen vorsieht, sei nach Auskunft der Wehrbereichsverwaltung hingegen beihilfefähig - obwohl die Kosten mit rund 4.000 Euro mehr als doppelt so hoch liegen. Für die Ausschussmitglieder war es nicht nachvollziehbar, wenn eine mindestens gleichwertige und insgesamt kostengünstigere Behandlung unter Verwendung eines Implantates nur teilweise bezuschusst wird, während die doppelt so teure herkömmliche Behandlung offensichtlich in voller Höhe beihilfefähig ist. Dies widerspreche dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.