Blickpunkt
Juli 02/1998
Konsequenzen aus Krawallen bei der WM diskutiert(re) Die deutsche Justiz ist in der Lage, angemessen Straftaten zu verfolgen, wie sie in der französischen Stadt Lens von Hooligans aus der Bundesrepublik am Rande des Fußballspiels der deutschen Nationalmannschaft gegen Jugoslawien bei der Weltmeisterschaft am 21. Juni begangen worden sind.Darauf hat Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig am 23. Juni im Rechtsausschuß hingewiesen, der sich kurzfristig dazu entschlossen hatte, mit der Bundesregierung die Frage nach den Konsequenzen aus den gewalttätigen Krawallen zu erörtern. Der Minister machte deutlich, daß er Forderungen nach schärferen Gesetzen für unangebracht hält. Als "klassische Anwendung" für sogenannte beschleunigte Verfahren nannte er Fälle, in denen Straftäter, ohne in Frankreich verurteilt worden zu sein, den deutschen Strafbehörden bekannt würden. Mit der Strafrechtsreform seien zudem für schwere Körperverletzung die Strafen deutlich erhöht worden. Bei Straftaten, die in Frankreich abgeurteilt werden, sehe er keine Differenzen zu deutschen Vorschriften; für Fälle der Strafvollstreckung in Deutschland gebe es Regelungen. Ermittlungen notwendigSchmidt-Jortzig, der sich über die Ausschreitungen deutscher Hooligans in Frankreich bestürzt und empört zeigte, sieht als eine Folgerung aus den Vorkommnissen die Notwendigkeit, im Bereich der polizeilichen Prävention zu reagieren. Die Justiz in den Bundesländern müsse zudem konsequent eigene Ermittlungsverfahren gegen ihr bekannt werdende Straftäter betreiben. Hier sei es bisher nicht immer zum besten bestellt, meinte der Minister und kommentierte damit Vorfälle in der Vergangenheit.In der Diskussion wurde auf die Frage abgehoben, welche Konsequenzen aus den Ereignissen in Frankreich für die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden über die Grenzen hinweg zu ziehen sind. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die SPD sprachen von der Notwendigkeit, Verbesserungen beispielweise bei der Übermittlung von Beweismaterial gegen Straftäter, zu erreichen. Die Regierung wurde um einen Bericht über die Zusammenarbeit gebeten. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802028a