Hörschäden früher erkennen
(ge) Der Bundesgesundheitsminister soll gegenüber der
Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen vorstellig werden
und sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß auf der
Grundlage des vorliegenden Projektdesign (Projekt der Medizinischen
Hochschule Hannover) ein entsprechendes Modellprojekt realisiert
wird.
Bis spätestens Juni 1999 soll der Minister berichten,
inwieweit die Selbstverwaltung diesem Anliegen nachgekommen ist,
heißt es in einem Beschluß des Bundestages (13/11022)
vom 19. Juni. Diskussiongrundlage für diesen Beschluß
war ein Antrag der SPD-Fraktion zur Erweiterung des Katalogs der
Früherkennungs-Untersuchungen um ein spezifisches
Hörscreening im Rahmen der U 1 und U 3-Untersuchung (13/1001).
Den Antrag hatte der Ausschuß für Gesundheit am 17. Juni
diskutiert und für erledigt erklärt.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten hatten gefordert, daß
der Katalog der Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der U 1
und U 3 um eine fachärztliche Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung
einschließlich der Messung otoakustischer Emissionen zur
Früherkennung von Hörschäden bei Säuglingen,
die aus pädiatrischer Sicht als Risikokinder gelten, erweitert
werden soll.
Erreicht werden sollte damit, daß die für die
sprachliche, psychosoziale und intellektuelle Entwicklung
notwendige Therapie frühzeitig - nämlich vor dem sechsten
Lebensmonat - einsetzen kann. Die Sozialdemokraten unterstrichen,
daß Hörschäden bei Säuglingen oftmals erst im
zweiten Lebensjahr erkannt würden.
Im Ausschuß hatten Union und Liberale darauf hingewiesen, die
Krankenkassen und ihre Verbände könnten im Rahmen ihrer
gesetzlichen Aufgabenstellung Modellvorhaben zu Leistungen zur
Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur
Krankenbehandlung durchführen oder vereinbaren.
Da das Bundesministerium für Gesundheit mit seinen Projekten
unter Einsatz erheblicher Mittel wesentliche Impulse für eine
Verbesserung des Hörscreening im Säuglingsalter gesetzt
habe, sei es nunmehr die Aufgabe der Selbstverwaltung der
Ärzte und Krankenkassen, die Implementierung in das
Versorgungssystem zu gewährleisten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802032c