Antibiotika in Tierfutter umstritten
(ge) Ein bundesweites aber auch EU-weites Resistenz-Monitoring
ist sowohl wünschenswert als auch machbar, aber nicht zum
"Null-Tarif" zu haben.
Darin stimmten die vom Gesundheitsausschuß am 23. Juni zu
einem Gespräch über Antibiotika-Einsatz in der
Tierhaltung geladenen Experten überein. Basis der Diskussion
war ein Antrag der SPD-Fraktion zur Verringerung des Einsatzes von
Antibiotika in der Tierhaltung (13/6553).
Die Experten von Industrie- und Verbraucherverbänden,
Wissenschaftsinstituten und Ärztekammern konstatierten einen
großen Nachholbedarf beim Resistenz-Monitoring sowohl in der
Human- als auch in der Veterinärmedizin. Die statistischen
Daten reichten nicht aus, um konkrete Aussagen darüber zu
machen, inwieweit Resistenzen bei Tieren auf Menschen
übertragbar seien.
Die SPD verlangte in ihrem Papier, die Bundesregierung solle
europaweit im Rahmen einer insgesamt künftig restriktiven
Zulassungspraxis von Fütterungsarzneimitteln zunächst ein
sofortiges Verbot der Antibiotika der Gruppe der Fluorchinolone
betreiben, die in der Humantherapie eine existentielle Bedeutung
haben. Darüber hinaus müsse auf EU-Ebene auf die
Einführung eines Resistenz-Monitoring für
Tierarzneimittel analog zum Vorgehen in der Humanmedizin
gedrängt werden. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln
sollte künftig der Arzneimittelbegriff auf die therapeutische
Wirksamkeit eingeengt werden. Medikamente mit prophylaktischen
Indikationen dürften nicht länger als Leistungs- oder
Wachstumsförderer eingesetzt werden.
Klinisch-wissenschaftliche Studien zeigten, daß es zur
Entwicklung einer Vielzahl von menschlichen Resistenzen gegen
Antibiotika gekommen sei. Diese These stützte der Vertreter
des Robert-Koch-Instituts, der auf eine Tagung der
Weltgesundheitsorganisation im Oktober 1997 in Berlin verwies, bei
der die Experten zu dem Ergebnis gekommen seien, der Einsatz der
Antibiotika in der Veterinärmedizin fördere die Bildung
neuer Resistenzen und könne auch den Menschen erreichen. Es
müsse jedoch klar unterschieden werden zwischen dem Einsatz
leistungsfördernder Zusatzmittel in der Tierhaltung und der
Verwendung von Antibiotika zu Therapiezwecken in der
Tiermedizin.
Im übrigen komme es bei der Tierhaltung vor allem auf die
Hygiene an. Dies unterstützte auch der Vertreter der
Bundestierärztekammer, der ergänzend hinzufügte, bei
der Bewertung, inwieweit Antibiotika leistungsfördernd wirken,
hätten die Tierärzte eine andere Auffassung als die
Industrie, die einen größeren Nutzeffekt in dem Einsatz
sehe.
Der Bundesverband für Tiergesundheit gab zu bedenken,
daß bei einem humanmedizinischen Vorbehalt die
Antibiotikaforschung für Tiere zum Erliegen komme. Im
übrigen habe eine mit 1.000 Proben sehr groß angelegte
Vergleichsstudie von Geflügel, Schwein und Mensch keinen
Hinweis auf eine Genverwandtschaft der analysierten Isolate
ergeben.
Ablehnend gegenüber dem SPD-Anliegen zeigte sich auch die
Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der
Tierernährung. Leistungsförderer seien Futterzusatzstoffe
und keine Arzneimittel. Es gebe eine sehr strenge EU-Richtlinie
dazu und grundsätzlich nur firmeneigene Zulassungen.
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