Arbeits- und
Sozialministerium
1999 fließen 28 Milliarden DM in die
Arbeitslosenhilfe
(hh) Auch im kommenden Haushaltsjahr soll
der Löwenanteil der Ausgaben im Etat des Arbeits- und
Sozialministeriums (Epl 11) in die Zuweisungen und Zuschüsse
fließen. Die Bundesregierung hat dafür 160,33 Milliarden
DM (1998: 147,46 Milliarden DM) vorgesehen. An zweiter Stelle
folgen mit 2,51 Milliarden DM (2,57 Milliarden DM) die Ausgaben
für Investitionen. Die Personalausgaben sind mit 242,67
Millionen DM (240,41 Millionen DM) veranschlagt und die
sächliche Verwaltung mit 115,14 Millionen DM (111,82 Millionen
DM).
Einzelplan 11
(in Milliarden DM) |
1999 |
1998 |
Ausgaben |
163,19 |
150,38 |
Einnahmen |
2,30 |
2,11 |
Verpflichtungsermächtigungen |
1,91 |
1,77 |
Von den Gesamtausgaben werden allein 110,54 Milliarden DM
für die Sozialversicherungen benötigt. Im laufenden
Haushalt reichten noch 92,21 Milliarden DM aus. Von dieser Summe
machen 58,24 Milliarden DM (56,64 Milliarden DM) den Zuschuß
des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
aus. An der Knappschaftlichen Rentenversicherung wird sich der Bund
1999 mit 14 Milliarden DM (13,7 Milliarden DM) beteiligen.
Zu dem Bereich der Sozialversicherungen gehört der
Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und
der Angestellten in den neuen Ländern, der mit 16,55
Milliarden DM (16,19 Milliarden DM) veranschlagt ist. Neu
hinzugekommen ist der zusätzliche Bundeszuschuß an die
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, der in zwölf
gleichen Monatsraten gezahlt wird und mit 15,6 Milliarden DM
beziffert ist.
Einen weiteren größeren Posten - 2,8 Milliarden DM (2,45
Milliarden DM) - hat die Bundesregierung für die Erstattung
von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte (BfA) aufgrund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen
Ländern eingestellt und 1,87 Milliarden DM (1,57 Milliarden
DM) für Aufwendungen auf Grund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung. Die
Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in
Werkstätten beschäftigten Behinderten werden 1,58
Milliarden DM (1,4 Milliarden DM) betragen.
Erheblich zurückgefahren werden die Leistungen nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Waren für diesen
Zweck 1998 noch 46,58 Milliarden DM veranschlagt, so stehen im
kommenden Haushaltsjahr 4,34 Milliarden DM weniger zur
Verfügung, so daß dort 42,24 Milliarden DM ausgegeben
werden können. Der Rückgang erklärt sich aus dem
Einschnitt beim Zuschuß und Betriebsmitteldarlehen an die
Bundesanstalt für Arbeit, der für 1999 mit 11 Milliarden
DM veranschlagt ist. Im 98er Etat stehen dafür 14,1 Milliarden
DM bereit.
Gleichzeitig wurde der Rotstift bei den Eingliederungsleistungen
für Spätaussiedler angesetzt. Die dortigen Mittel wurden
von 1,22 Milliarden DM auf 800 Millionen zurückgefahren. Der
größte Posten im Bereich des SGB III, die
Arbeitslosenhilfe, erfährt kaum eine Veränderung. So sind
für 1999 28 Milliarden DM vorgesehen, das sind 500 Millionen
DM weniger als im laufenden Etat.
Das Kapitel Kriegsopferversorgung und -fürsorge ist mit 9,1
Milliarden DM (10,2 Milliarden DM) ausgestattet. Der
größte Teil des Rückgangs erklärt sich durch
den niedrigeren Ansatz für die Kriegsopferfürsorge und
gleichartige Leistungen. Im laufenden Etat stehen dafür noch
1,05 Milliarden DM bereit; 1999 werden es 640 Millionen DM
sein.
Gespart wird zudem bei der Heil- und Krankenbehandlung. Dort
standen 1998 rund 1,11 Milliarden DM zur Verfügung. Der Ansatz
wurde reduziert auf etwa 1 Milliarde DM. Leicht aufgestockt wurden
die Mittel für die Opfer von Gewalttaten. Die 1998
eingestellten 29,74 Millionen DM werden auf 33 Millionen DM
hochgefahren. Um 100 Millionen DM auf nun 300 Millionen DM
gekürzt wird der Ansatz für die Erstattung von Kosten der
Kriegsopferfürsorge.
Ein eigenes Kapitel im Einzelplan 11 dient der Förderung der
Eingliederung und Rückeingliederung ausländischer
Arbeitnehmer. Die Gesamtausgaben sind mit 84,39 Millionen DM
veranschlagt. 1998 waren es noch 86,32 Millionen DM. Gekürzt
wurde unter anderem bei den Koordinierungs- und
Sondermaßnahmen (z.B. Sprachkurse, Maßnahmen zur
beruflichen Integration), die von 49 Millionen DM auf 47 Millionen
DM zurückgefahren wurden.
Die Allgemeinen Bewilligungen des Epl 11 sind mit 824,38 Millionen
DM (905,6 Millionen DM) ausgewiesen. Davon fließen 135,9
Millionen DM in soziale Hilfen für Arbeitnehmer der Kohle- und
Stahlindustrie. 1998 waren es noch 201 Millionen DM. Ebenfalls
reduziert - und zwar von 100 Millionen DM auf nun 75 Millionen DM -
wurde die Förderung überregionaler Einrichtungen oder von
Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen
Rehabilitation sowie der Prävention. Der Rotstift wurde
darüber hinaus bei der Verbesserung der Versorgung
Pflegebedürftiger angesetzt. Der Ansatz wurde von 90 Millionen
DM auf 80 Millionen DM zurückgefahren.
Das Bundesministerium selbst kann über 156,83 Millionen DM
(155,25 Millionen DM) verfügen. Davon entfallen allein auf das
Personal 102,51 Millionen DM.
Im Sozialetat sind ferner Mittel ausgewiesen für Gerichte und
nachgeordnete Dienststellen:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: 95,38
Millionen DM (97,85 Millionen DM);
- Bundesversicherungsamt: 43,82 Millionen DM (42,72 Millionen
DM);
- Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung:
27,77 Millionen DM (23,24 Millionen DM);
- Bundesarbeitsgericht: 46,97 Millionen DM (52,98 Millionen
DM);
- Bundessozialgericht: 25,21 Millionen DM (24,87 Millionen
DM).
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