Bundespräsidialamt
3,4 Millionen DM für Künstlerhilfe vorgesehen
Einzelplan 01
(in Millionen DM) |
1999 |
1998 |
Ausgaben |
40,31 |
42,36 |
Einnahmen |
51,00 |
53,00 |
Verpflichtungsermächtigungen |
0 |
0 |
(hh) Der Bundespräsident, sein Amt und die
Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission für
Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), die im
Einzelplan 01 zusammengefaßt sind, sollen im kommenden Jahr
insgesamt 2 Millionen DM weniger ausgeben können, als ihnen in
diesem Jahr zur Verfügung stand.
Die Ausgaben sind vor allem für Personal mit 19,2 Millionen DM
(1998: 18,66 Millionen DM) und für die sächlichen
Verwaltungsausgaben mit 11,63 Millionen DM (9,72 Millionen DM)
reserviert. Der größte Teil der Einsparungen wird im
Bereich der
Investitionen vorgenommen. Diese sollen
im kommenden Jahr mit 3,86 Millionen DM um 4,29 Millionen DM
geringer ausfallen als 1998. Für Zuweisungen und
Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 6,58 Millionen
DM vorgesehen. Damit ist dieser Ausgabenposten nur um 165.000 DM
geringer als 1998.
Die Gesamtausgaben für die Geschäftsstelle der BLK sind
für das Haushaltsjahr 1999 auf 3,36 Millionen DM (3,53
Millionen DM) etatisiert. Den weitaus größten Anteil
haben dabei die Personalausgaben mit 2,59 Millionen DM (2,72
Millionen DM). Der Etat des Bundespräsidenten soll von 7,2
Millionen DM in diesem Jahr auf 7,36 Millionen DM im kommenden Jahr
ansteigen. Mit 3,4 Millionen DM im kommenden Jahr wurde der
Zuschuß an die Deutsche Künstlerhilfe um 200.000 DM im
Vergleich zu 1998 gesenkt. Mit diesem Zuschuß
unterstützt der Bundespräsident notleidende
Künstlerinnen und Künstler, die sich mit ihrem Werk um
das kulturelle Ansehen des Landes verdient gemacht haben. Das
Bundespräsidialamt soll statt 31,63 Millionen im kommenden
Jahr nur noch über 29,6 Millionen DM verfügen
können.
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