Chemieabkommen zugestimmt(um) Einstimmig hat der Umweltausschuss am 12. April einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem "Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel vom 10. September 1998" ( 14/2919) zugestimmt. Darin sollen die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Ratifizierung und das völkervertragsrechtliche Inkrafttreten des in Rotterdam beschlossenen Prior-Informed-Consent-Übereinkommens (PIC) geschaffen werden. Ziel des Übereinkommens sei es, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien beim Handel mit gefährlichen Chemikalien zu fördern. Den Angaben zufolge soll der Informationsaustausch bei der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden. Nach Artikel 19 des internationalen Vertrags soll für den Aufbau einer internationalen Chemikalien-Management-Infrastruktur ein Sekretariat eingerichtet werden. Dabei habe das Sekretariat zwischen den Vertragsparteien bei der Einfuhr von Chemikalien zu vermitteln. |