BESCHLUSS Vorschlag für freiwillige Umweltprüfungen akzeptiert(um) Der Bundestag hat am 6. April mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Vorschlag für eine EG-Rats-Verordnung über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem System für Umweltmanagement und -betriebsprüfungen ( 14/1131) angenommen. Einen Antrag der F.D.P.-Fraktion zur Erhöhung der Attraktivität des freiwilligen Umweltaudits durch Deregulierung ( 14/570) lehnte der Bundestag ab. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ( 14/2030). Die Koalition verwies auf die Beschlussempfehlung durch den Umweltausschuss ( 14/1131) vom Juni vergangenen Jahres, die sich in zwei Punkten mit dem Antrag der F.D.P.-Fraktion decke. Der Antrag verfolge das Ziel, Genehmigungs- und Nachweisverfahren sowie Berichtspflichten und Überwachung für solche Unternehmen zu erleichtern, die sich einem betrieblichen Umweltmanagement unterziehen wollten. Weiter heißt es, das Umweltaudit sei so auszugestalten, dass Unternehmen auch das Verfahren der ISO 14001-Norm miterfüllten, wenn sie sich einmal für das Umweltaudit qualifizierten. Auch solle die Bundesregierung Doppelarbeit bei Protokoll-, Dokumentations- und Mitteilungspflichten vermeiden, wenn das Verfahren zur Umweltaudit überarbeitet würde. In den voran- gegangenen Beratungen im Umweltausschuss hatten SPD, Bündnisgrüne und PDS dem Grundanliegen der F.D.P.-Fraktion zwar zugestimmt, die Attraktivität des freiwilligen Ökoaudits zu erhöhen. Die dafür vorgesehenen Deregulierungsmaßnahmen lehnten sie jedoch ab. Ebenfalls auf Kritik stieß das Bestreben der Abgeordneten, umweltaudit-zertifizierte Betriebe von sonstigen formalen Überwachungen auszunehmen. Auch hätten die Liberalen eine Vielzahl von Maßnahmen von der Bundesregierung gefordert, die in der Kompetenz der Bundesländer lägen oder sich an die europäische Ebene richten. Positiv äußerte sich die CDU/CSU-Fraktion gegenüber dem Antrag der F.D.P., der in die richtige Richtung weise. Aus ihrer Sicht liege die Kompetenz für Deregulierungsmaßnahmen gerade auch bei der Bundesregierung. Diese könne mit einer abwartenden Haltung auf eine weitere Beteiligung europäischer Länder am Umweltmanagementsystem die eingetretene Stagnation im eigenen Land nicht beseitigen. |